Wenn ein Azubi die Abschlussprüfung einmal nicht besteht, bedeutet das nicht das Ende der Ausbildung. In der Regel gibt es die Möglichkeit, die Prüfung ein weiteres Mal zu wiederholen. Damit verbunden kann die Ausbildung verlängert werden, damit der Azubi ausreichend Zeit zur Vorbereitung hat. Während dieser Zeit gelten weiterhin alle Ansprüche: Lohn bis zum letzten Ausbildungstag, Urlaub, Überstunden und die Ausstellung eines ordentlichen Ausbildungszeugnisses. Der Betrieb ist verpflichtet, den Azubi zu unterstützen, zum Beispiel durch zusätzliche Schulungen oder interne Fördermaßnahmen, damit die Nachprüfung erfolgreich bestanden werden kann.
Wenn ein Azubi die Abschlussprüfung zweimal nicht besteht, wird die Situation ernster. Rechtlich kann die Ausbildung ohne bestandene Prüfung nicht abgeschlossen werden. In vielen Fällen endet die Ausbildung dann, da eine weitere Wiederholung nicht vorgesehen ist. Der Betrieb kann eine Kündigung aus wichtigen Gründen aussprechen, muss dabei aber beachten, dass nicht das reine Nichtbestehen, sondern eher dauerhafte Leistungsmängel oder fehlende Einsatzbereitschaft entscheidend für die Entscheidung sind. Auch hier bleiben die Ansprüche des Azubis bis zum letzten Arbeitstag bestehen, und ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen wird ausgestellt.
Zusammengefasst: Einmaliges Durchfallen führt in der Regel zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit und einer zweiten Prüfungschance. Zweimaliges Durchfallen beendet meist die Ausbildung, aber eine Kündigung muss rechtlich korrekt erfolgen. In beiden Fällen sind Lohn, Urlaub, Überstunden und Zeugnis gesichert.
Verlängerung der Ausbildung bei nicht bestandener Prüfung
Wenn ein Azubi die Abschlussprüfung nicht besteht, ist die Ausbildung nicht automatisch beendet. In der Regel besteht die Möglichkeit, die Prüfung ein weiteres Mal zu wiederholen. Damit verbunden kann die Ausbildung verlängert werden, damit genügend Zeit bleibt, sich auf die Nachprüfung vorzubereiten.
Eine Verlängerung erfolgt in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb. Der Azubi kann den Wunsch oder Antrag auf Verlängerung stellen, das heißt, er sollte aktiv auf den Betrieb zugehen und um eine Verlängerung des Ausbildungsvertrags bitten. Die Verlängerung wird schriftlich festgehalten und dokumentiert – inklusive neuer Ausbildungszeit und Weiterzahlung der Vergütung. Während dieser Zeit gelten weiterhin alle Ansprüche des Azubis: Lohn, Urlaub, Überstunden und das Recht auf ein ordentliches Zeugnis.
Wichtig zu wissen ist, dass die Verlängerung normalerweise nur bis zur letzten zulässigen Wiederholung der Abschlussprüfung möglich ist. Auf diese Weise hat der Azubi die Chance, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, ohne dass rechtliche oder finanzielle Ansprüche verloren gehen.
